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Gesundheitsreform 2007 PDF Drucken E-Mail
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Gesundheitsreform 2007
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Die s.g. Gesundheitsreform kommt mit einem Bündel von Änderungen für Patientinnen, Ärzten und Kassen einher. Hier die Einzelheiten im zeitlichen Überblick:
01.04.2007
Pflicht zur Versicherung/Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung
• Versicherungspflicht in der GKV für Personen ohne Absicherung im Krankheitsfall, die früher gesetzlich versichert waren
• Anwartschaften: Ausweitung auf neue Personengruppen
• Krankenkassenbeitrag für Selbständige: Absenkung des Mindestbeitrags möglich

Medizinische Versorgung
• Ausweitung der ambulanten Versorgung durch Krankenhäuser
• Ausbau der Palliativversorgung
• Finanzielle Verbesserungen für Träger von Kinderhospizen
• Anspruch auf geriatrische Rehabilitation sowie auf alle anderen medizinischen Reha-Leistungen
• Impfungen und Vater-/Mutter-Kind-Kuren sind Pflichtleistungen
• Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung
• Verbesserung der Übergänge vom Krankenhaus in die Rehabilitation und Pflege
• Erstattungsfähigkeit der häuslichen Krankenpflege in Wohngemeinschaften und anderen neuen Wohnformen
• Zertifizierungspflicht für Rehabilitationseinrichtungen
• Beauftragung einer fachlich unabhängigen Institution für die Messung, Darstellung und Dokumentation der Versorgungsqualität in allen Versorgungsbereichen
• Finanzielle Beteiligung von Versicherten an den Folgekosten für medizinisch nicht indizierte Maßnahmen (Schönheitsoperationen)

 
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