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Gesundheitspolitik
Künstliche Befruchtung keine Kassenleistung PDF Drucken E-Mail
27.09.2007
Bei Männern im Alter von über 50 Jahren, die sich ein Kind wünschen, müssen Krankenversicherungen die Kosten für eine künstliche Befruchtung nicht tragen. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel bestätigt die gesetzliche Altersgrenze, bis zu der die Kosten übernommen werden. Weiter :
 
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