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Gesundheitspolitik
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19.11.2007
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Mythos Gesundheitskarte
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Mythos Gesundheitskarte
Im Jahr 2008 sollen alle gesetzlich und privat Krankenversicherten in Deutschland anstelle der
jetzigen Krankenversichertenkarte eine neue, so genannte „elektronische Gesundheitskarte“
erhalten. Politik, Krankenkassen und Industrievertreter behaupten, dass durch die neue
Versichertenkarte unser Gesundheitswesen besser und billiger werden wird. Die Informations-
und Kommunikationsindustrie erhofft sich von der Karte den wirtschaftlichen „ Boom der
nächsten 20 Jahre“. Was ist nun von diesen Versprechungen zu halten?        
 
Irrtum Nr. 1
 
Auf der „Gesundheitskarte“ sind alle wichtigen Daten gespeichert und leicht verfügbar.

In Wirklichkeit ist die elektronische Gesundheitskarte (eGK) in zwei Teile geteilt, einen ersten (für alle
Patienten verpflichtend) und einen zweiten Teil (für die Patienten freiwillig). Bei ihrer Einführung soll
die eGK zunächst nur Personalien, Versichertenstammdaten, ein Foto und elektronische Rezepte,
eventuell Notfalldaten (freiwillig), aber sonst keine medizinischen Daten enthalten. Die für die Ärzte bei
der Behandlung von Patienten möglicherweise wichtigen Daten (Berichte von Ärzten,
Krankenhäusern, Röntgenaufnahmen usw.) sollen und können beim jetzigen Stand der Technik erst in
einigen Jahren gespeichert werden und zwar auf zentralen Servern. Auch dann werden diese Daten
unvollständig sein, da jeder Patient einer Speicherung dieser Daten ganz oder teilweise
widersprechen kann. Sie sind damit für den Arzt unzuverlässig. Die entscheidenden Daten sind also
nicht auf der Karte gespeichert, sondern die Karte ist nur der Schlüssel, mit dessen Hilfe die Daten
dann zu Zentralservern durchgeleitet, dort gespeichert und wieder abgerufen werden. Dies wird nicht
mehr wie heute unter der Datentreuhänderschaft und Schweigepflicht des behandelnden Arztes,
sondern zum Beispiel direkt bei einer Krankenkasse als Kostenträger geschehen (angekündigt unter
anderem von der IT Holding der DAK Hamburg am 23.01.2007 in der Financial Times Deutschland).
 
Irrtum Nr. 2
 
Die Gesundheitskarte verbessert die Versorgung, weil wichtige Notfalldaten immer sofort
verfügbar sind und Leben retten können.
 
In lebensbedrohlichen Notfällen sind schnelle, symptombezogene Untersuchungen und
lebensrettende ärztliche Maßnahmen wichtig. Dazu ist aber die eG-Karte überfluüssig. Im Gegenteil,
der Aufbau einer Online-Verbindung zu den Zentralservern kostet sogar Zeit. Dinge, wie eventuell
vorliegende Penicillin-Allergien, sind hier meist unwichtig. Notfalldaten, wie Blutgruppen-
Bestimmungen, müssen vor der Gabe einer Konserve aus juristischen Gründen immer neu kurzfristig
bestimmt werden. Vorher bekommt der Patient eine „Standardblutgruppe“, die mehr als 99% der
Menschen vertragen.

 
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