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Gesundheitspolitik
Rabattverträge PDF Drucken E-Mail
23.07.2007
Rabattverträge sind in aller Munde. Was sind dies für Verträge, wer macht diese und für wen?
Rabattverträge im Gesundheitswesen werden momentan zwischen den Kassen und der Pharmaindustrie geschlossen. Mit einem Exclusivvertrag wird so ein Pharmahersteller für ein bestimmtes Produkt/Wirkstoff praktisch zum Hoflieferanten einer Kasse. Kassenmitglieder bekommen bis auf Ausnahmen nur noch dieses Medikament dieses Herstellers für den dafür bestimmten Zweck.
Dafür bekommt die Kasse einen Rabatt beim Einkaufspreis.
 
Vorteile?
 
Die Kasse spart Kosten im Medikamenteneinkauf.
Der Exklusivlieferant bekommt Absatzgarantien (solange der Vertrag gilt)
Das Kassenmitglied spart die übliche Zuzahlung, da diese bei den Rabattverträgen erlassen wird.
 
Nachteile?
 
Für den Hersteller:
 
Der Vertrag hat eine begrenzte Laufzeit, nach deren Ende eventuell ein Wechsel auf einen anderen Hersteller erfolgen kann.
 
Für die Kassenmitglieder: 
Das bedeutet für die Kassenmitglieder zunächst eine Umstellung von einem gewohnten Medikament auf ein Neues, eventuell später immer wieder auf neue Medikamente. Gewohnte Erscheinungsformen eines Medikamentes wechseln, Zusatzstoffe können sich anhaltend ändern, neue Nebenwirkungen auftreten. Vorteile wie Teilbarkeit oder die Medikamentenverpackung (Dragee/Kapsel o.ä.) können sich ändern.
 
Für die Ärzte:
Sie sind nicht mehr Entscheider über ein Medikament, sondern nur noch über Wirkstoffe. Eine umfassende Therapie ist ihnen damit unter Umständen aus der Hand genommen. Da die Entscheidung, welches Medikament gerade abgegeben wird, jetzt in der Apotheke fällt und nicht in der Praxis, ist dem Arzt möglicherweise das eingenommene Medikament nicht mehr bekannt.
 
 
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