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  • Ärzte müssen Erkrankungsfälle der Schweine-Grippe melden.
  • Die 10 größten Verlierer der Gesundheitsreform
  • Gleichmacherei in den Praxen
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Ärzte müssen Erkrankungsfälle der "Schweinegrippe" melden.

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Die Reform soll der besseren Versorgung der 82 Millionen Bürgerinnen und Bürger dienen. Wem diese Reform nicht dient beschreibt die Welt ausführlich hier :

Gleichmacherei in den Praxen

Die Honorarreform hat in der Ärzteschaft eine Welle der Empörung ausgelöst - aus mehreren Gründen. Jetzt will KBV-Chef Köhler Verbesserungen erreichen.

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Der Bundestag hat die Gesundheitsreform beschlossen. Damit kommen auf alle Patientinnen und Patienten erheblich höhere Belastungen zu, so erwarten Vertreter der großen Kassen. Gründe sind vielfältig:

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Auch in Deutschland gibt es immer mehr HIV Positive Männer und Frauen.
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Es gibt unsere Bundesgesundheitsministerin auch musikalisch, wenn auch über sie und nicht von Ihr gesungen wird.

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Kompromiss in weiter Ferne, so titel der Spiegel heute.
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Ende der Rationierung - Nein Danke! So argumentiert der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands,

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Geld zurück vom Fiskus?
Zuzahlungen, Eigenleistungen, es wird teuer in der Medizinischen Landschaft in Deutschland.
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Wenn Berlin alles durchführt, was Frau Schmidt so verspricht.....

Die Einführung der geplanten elektronischen Gesundheitskarte wird deutlich teurer als geplant. So titelt heute die Faz am Sonntag.

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"Der Verlust frisst den geringen Gewinn auf"

Ärger in den Praxen: Niedergelassene Fachärzte berichten, warum sie mit der neuen Gebührenordnung nicht zurechtkommen.

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Sie sind hier: Home Gesundheitspolitik Allgemein Billige Kasse - Gute Kasse?
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Billige Kasse - Gute Kasse?

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Billige Kasse - Gute Kasse?
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Die AOK ist teuer im Vergleich mit vielen anderen Betriebskrankenkassen (BKK) oder manchen Innungskrankenkassen (IKK). Warum war dieses bis zur Einführung des Gesundheitsfonds eigentlich so?

Jede gesetzliche Kasse zahlt einen jährlichen Festbetrag pro Mitglied an die jeweils zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV): die so genannte Kopfpauschale.

Die Kopfpauschale bildet den Hauptbaustein der Gesamtvergütung der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten. Mit der Pauschale gelten alle ambulanten Behandlungen pro Mitglied inklusive dessen Mitversicherten in einem Jahr im Voraus als abgedeckt – sofern diese nicht als Einzelleistungen vergütet werden. Das heißt: Für die Kopfpauschale sind die Kassenärzte verpflichtet, fast alle medizinisch notwendigen Leistungen für einen Patienten zu erbringen. Dabei ist gleichgültig, ob er in einem Jahr viele oder wenige Praxen aufsucht, ob nur er versichert oder eine große Familie über ihn mitversichert ist. Werden mehr medizinische Leistungen notwendig, etwa durch technischen Fortschritt, neue Krankheiten oder eine gestiegene Lebenserwartung, steigt die Honorierung dafür nicht automatisch an.

Die Höhe der Kopfpauschalen ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Sie liegt in der überwiegenden Zahl zwischen etwa 200 und 550 Euro pro Mitglied im Jahr. Sie wurden 1993 im Zuge der Budgetierung im Gesundheitswesen gesetzlich eingefroren. Seitdem dürfen die Kopfpauschalen nicht stärker steigen als die Lohnsumme. Grundlage für die Neuberechnung ist der Leistungsbedarf der Vertragsärzte von 1991 (West) und dem 2. Halbjahr 1992 (Ost). 
Betriebskrankenkassen sind aus Betrieben mit einer erheblichen Angestellten - oder Arbeitnehmeranzahl hervorgeganen. Diese Mitglieder sind im Schnitt meistens jünger, weil noch im Erwerbsleben stehendund daher auch meistens erheblich gesünder. Daher sind auch die Kosten, welche von dieser Kasse aufzuwenden sind, deutlich niedriger als bei einer Kasse, welche mehr ältere Versicherte und damit krankere Mitglieder hat. Das spiegelt sich aber auch in den Kopfpauschalen wieder, welche eine Kasse in den gemeinsamen Topf der Versorgung der kranken einbringt. (Quelle KV Berlin)
 
Eine AOK in Hessen stellt z.B. gut dreimal soviel Geld pro Quartal für seine Mitglieder bereit, wie eine BKK.
 
Beispiel?
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