Künstliche Befruchtung keine Kassenleistung

Bei Männern im Alter von über 50 Jahren, die sich ein Kind wünschen, müssen Krankenversicherungen die Kosten für eine künstliche Befruchtung nicht tragen. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel bestätigt die gesetzliche Altersgrenze, bis zu der die Kosten übernommen werden. Weiter :