- Es wurden eben nicht die "alten" Budgets oder Begrenzungen entfernt und die Ärzte bekommen jede Leistung auch Leistungsgerecht vergütet.
- Bis zum 1.1.2009 gab es eine Begrenzung der Leistung durch eine Punktmenge welche aufgebraucht wurde.
- Ab dem 1.1.2009 bekommt der Arzt bereits am Anfang eines Quartals vorgeschrieben, was er im Quartal an einem Kassenpatienten verdienen wird (Bei Frauenärzten in Hessen z.B. 16.82€ für die 12 Wochen).
- Bis zum 1.1.2009 gab es eine Begrenzung der Leistung durch eine Punktmenge welche aufgebraucht wurde.
- Zusätzlich wurde die Vergütung der Leistung so minimiert, dass eigentlich nur noch von einer Lachnummer gesprochen werden kann. Damit aber kein Arzt sagen könne, Er bekäme die Leistung nicht bezahlt, wird alles, was Er eventuell erbringt, noch zu einem Restwert von unter 0.000035 ct pro Verrechnungspunkt vergütet. Ein
Ultraschall des Unterleibes würde damit weniger als 10ct erbringen!
- Wird fortgesetzt -
