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RD Glossary
Kassenleistung
Eine Kassenleistung ist definiert durch zwei Dinge:
 
  • Die Kasse hat in einer Vereinbarung im Gemeinsamen Bundesausschuss  eine Übernahme der Kosten einer Leistung beschlossen.
  • Eine Leistung wird in der Erbringung durch Vorschriften begrenzt. So müssen Gründe für die Durchführung eines Ultraschalles, einer Untersuchung oder einer Analyse vorliegen.

    Letzteres wird von den Kassen gerne großzügig ausgelegt, da Sie im Allgemeinen keine weiteren Kosten zu befürchten haben, wenn ein Arzt/eine Ärztin eine Leistung erbringt.
 
Warum?
 
Die Kassen vergüten die Ärzteschaft (alle ambulant tätigen Ärzte) einmalig pro Quartal mit einer s.g. Kopfpauschale. Damit sind fast immer alle Leistungen abgegolten, mehr Geld für mehr Leistungen gibt es nicht. 

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