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Kostenerstattung
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Es ist also keine Frage ob sich Kostenerstattung lohnt, sondern ob Sie auch in Zukunft eine moderne medizinische Betreuung erhalten wollen. Wie auch in der Rentenabsicherung werden zusätzliche Absicherungen in der Krankenversicherung notwendig werden. Für den stationären Aufenthalt haben diese zusätzliche Absicherung bereits viele abgeschlossen. Nur im ambulanten Bereich nicht! Kostenerstattung ist damit auch eine Entscheidung für Ihre Versorgung in der Zukunft.

Vorteile der Kostenerstattung

Sie erhalten alle Vorzüge die mit einer privaten Absicherung verbunden sind. Das können sein:

  • Behandlungen und Untersuchungen entsprechend den modernsten Standards.
  • Keine Rationierung ärztlicher Leistungen.
  • Freier Zugang zu den gewünschten Ärzten ohne Stress mit Kassengebühr oder Überweisung.
  • Verringerung der Wartezeiten auf einen Termin oder in der Praxis.

 

Vorgehen bei Kostenerstattung

Sie müssen bei Ihrer Kasse die Kostenerstattung beantragen. Sie muß Ihnen gewährt werden! Der Antrag läuft jeweils nur für den Zeitraum von einem Jahr. Sie müssen also die Kostenerstattung jeweils vor Ablauf des Vetragsjahres immer wieder neu beantragen. Sie können diese Form der Besserversorgung immer nur für ein Jahr wählen. Möchten die Vorteile nicht weiter nutzen gehen sie in die normale gesetzliche Versorgung zurück.

Bei der Kostenerstattung erhalten Sie sicher nur einen geringen Teil der Rechnungskosten von der Kasse erstattet. Daher sollten Sie in jedem Fall eine private Zusatzversicherung zur Absicherung der verbleibenden Kosten abschließen. Für den stationären Bereich haben sie diese Versicherung wahrscheinlich schon!

Empfehlung von unserer Praxis

Orientieren Sie sich an der Zukunft. Der Versicherungsrahmen der Ihnen von den gesetzlichen Kassen geboten wird, tut dies nicht! Informieren Sie sich, wir helfen Ihnen dabei. Wenn sie in Zukunft eine adäquate, moderne Versorgung durch uns und andere Ärzte wünschen, sichern Sie sich ab. So erhalten Sie die Betreuung, die Ihnen die gewünschte Sicherheit bieten kann. Natürlich richtet sich das Maß Ihrer zusätzlichen Absicherung nach Ihren finaziellen Möglichkeiten. Für zahnärztliche Versorgung müssen Sie allerdings garantiert ab 2005 aufkommen.