Die Bundesregierung kann sich nicht auf eine konzertierte Aktion zur Sanierung des Gesundheitswesens einigen. Weiterlesen...
Schwangerschaft
- Bltutgruppen, Rhesusfaktor- und Antikörperbestimmungen
- Rötelntiter
- Luesdiagnostik (
Syphillis)
HIV - Testung (
AIDS) - Auf Wunsch- Chlamydienabstrich aus dem
Gebärmutterhals - Hepatitis B Diagnostik ab der 32. Schwangerschaftswoche
Während der gesamten Schwangerschaft sind 3 Basisultraschalluntersuchungen vorgesehen. Weitere Ultraschalluntersuchungen sind nicht Leistungsbestandteil der gestzlichen Krankenkassen im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge.
Bei
krankhaften Befunden können weitere Ultraschalluntersuchungen und z.B.
eine
Doppleruntersuchung (Durchblutungsdiagnostik) notwendig werden.
Zur weiteren vorgeburtlichen Diagnostik (Pränataldiagnostik) nach den
Richtlinien muss bei Schwangeren, die 35 Jahre und älter bei der
Entbindung sein werden, eine
Amniocentese angesprochen werden. Diese
wird auch bei bekannten Erberkrankungen und auffälligen
Ultraschallbefunden als
Kassenleistung angeboten.
Wir möchten Ihnen weitere Untersuchungsmöglichkeiten aber nicht
vorenthalten und bieten Ihnen diese Zusatzdiagnostiik als selbst zu
tragende Leistung an.


