Der jährliche Termin für Ihre Krebsvorsorge-Untersuchung beim
Frauenarzt steht an. Sie wissen, wie wichtig diese regelmäßigen
Kontrollen sind - und durch Ihr Kommen nehmen Sie diese ernst. Aber
vielleicht sehen Sie dem Ergebnis auch mit Unbehagen entgegen.
Kein Angst, Ihnen geht es wie vielen Frauen, die sich eigentlich
rundherum gesund fühlen. Nur vor der Krebsvorsorge tauchen plötzlich
diese Bedenken auf. Das ist nur zu verständlich; jeder Mensch hat Angst
vor Krebs und atmet auf, wenn er erfährt, daß laut Diagnose kein Anlaß
zur Sorge besteht.
Deshalb möchten wir Ihnen Wege vorstellen,
die Ihnen noch mehr Sicherheit bei der Krebsvorsorge bietet, jedoch in
der Vorsorge durch Ihre Kasse nicht erstattet werden.
Die gesetzlich vorgeschriebene Krebsvorsorge, einmal im Jahr durchgeführt, umfasst folgende Leistungen:
- Zellabstrich vom Gebärmutterhals
- Tastuntersuchung der inneren Geschlechtsorgane
- Tastuntersuchung der Brust ab dem 30. Lebensjahr
Ab dem 49. Lebensjahr zusätzlich die Tastuntersuchung des Enddarms und Untersuchung des Stuhls auf Blut.
Zwischen dem 56.-65. Lebensjahr besteht die Möglichkeit einer vorsorglichen Darmspiegelung.
In
Anbetracht der heutigen Standarduntersuchungsmethoden wie Ultraschall
vom Bauch oder der Brust oder anderen Methoden halten wir diese
Minimalvariante für erheblich zu wenig.
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