HPV vor erneutem Test Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ein Gremium der Krankenkassen und Ärzte,
will wohl erneut prüfen, ob die Impfung zu den erstattungsfähigen Leistungen der Kassen zählen soll. Grund ist die Diskussion um die fehlende Langzeitwirksamkeit des Impfstoffes und die Aussage, dass der Impfstoff nicht gegen den Gebärmutterhalskrebs, sondern lediglich gegen Vorstufen davon wirkt.
Kommentar: Genau letzteres ist auch Sinn und Zweck der Impfung, da bis auf einen kleinen Bruchteil des Gebärmutterhalskrebses, dieser sich über diese Vorstufen entwickelt! Also ist eine Wirksamkeit nachweislich vorhanden.
