Eine 86-jährige Frau ist mit Herzschmerzen und Atemnot in das Klinikum Emden eingeliefert worden und dort 5 Tage später verstorben. Der Fall von 2006 wurde jetzt erst gerichtlich verhandelt.
Die AOK wollte die Behandlungskosten nicht übernehmen, da sie der Meinung war, dass lediglich eine Sterbebegleitung und kein Krankenhausaufenthalt notwendig gewesen sei. Das Sozialgericht Hannover sah das das zum Glück anders. Sie sah in der Weigerung der AOK einen eklatanten Verstoß gegen das Gebot der Humanität. Die Ansicht der AOK, diese Frau nicht zu behandeln zu sollen, wurde als verwerflich genannt.
Zum Glück für die Menschlichkeit hat die AOK diesmal verloren. Hoffentlich finden sich in weiterer Zukunft mehr Gerichtsurteile dieser Art, da ähnliche Ablehnungen von Kassen zu erwarten sind.
