Die Bundesregierung kann sich nicht auf eine konzertierte Aktion zur Sanierung des Gesundheitswesens einigen. Weiterlesen...
Ärzte müssen Erkrankungsfälle der Schweine-Grippe melden.
Ärzte müssen Erkrankungsfälle der "Schweinegrippe" melden.
Am morgigen Sonntag wird eine Rechtsverordnung in Kraft treten, mit der die Arztmeldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz auf Fälle der neuen Influenza (Influenza A/H1N1, so genannte "Schweinegrippe") ausgedehnt wird. Die Ärztinnen und Ärzte haben u. a. Verdachtsfälle und Erkrankungsfälle an das Gesundheitsamt zu melden. Zur Beurteilung von Verdachtsfällen gibt das Robert Koch-Institut eine Empfehlung für Ärztinnen und Ärzte heraus.
Die Rechtsverordnung stärkt die Möglichkeiten des öffentlichen Gesundheitsdienstes, dem Auftreten des neuen Erregers in Deutschland so früh wie möglich mit Maßnahmen zur Krankheitsverhütung und -bekämpfung begegnen zu können.
Die Rechtsverordnung ist heute in einer Sonderausgabe des Bundesanzeigers erschienen.


