Gesetz gegen Wartezeiten

Populismus pur in Form eines Gesetzentwurfes der SPD? Laut eines Artikels in der Suddeutschen möchte die SPD durch ein Gesetz die Wartezeiten auf einen Arzttermin für gesetzlich Versicherte begrenzen. Erreicht werden soll das durch drakonische Strafen, falls durch entsprechende Nachprüfungen bekannt würde, dass ein Arzt privat Versicherte bevorzugen würde.
Strafen von bis zu 25.000€ und ein Entzug der Kassenzulasung bis zu 2 Jahren sollen dem Gesetz als "Waffe" dienen, damit die renitenten Ärzte einsichtig werden.
Der Gesundheitsexperte Lauterbach ist der Meinung, dass damit die Diskriminierung einer Patientengruppe, behoben werden kann. Er erhofft sich durch diese Neuregelung sogar eine bevorzugte Behandlung der Kassenpatienten. Lauterbach vergisst offenbar aber, dass es in der Amtszeit der SPD zu einer fortgesetzten, gesetzlich angeordneten Diskriminierung von Kassenpatienten kam, da in diesen Amtsperioden, z.B. durch die ehemalige BGM Ulla Schmidt, Neuordnungen mit folgender "Deckelung", "Budgetierung" und ähnlichen Begrenzungen eingeführt wurden.
So besteht auch heute noch eine Begrenzung des Zuganges für Kassenpatienten, da immer noch eine Obergrenze in der "Fallzahl" von Patienten, welche bezahlt werden existiert. Natürlich darf der Arzt gerne über diese Obergrenze hinaus Kassenpatienten behandeln, jedoch zu einem Bruchteil (0.5%) der Originalvergütung.
Gleichzeitig bestehen sogar Verträge für Berufsgruppen, bei denen von Seiten der Kassen eine Obergrenze der "Behandlungsfälle" pro Abrechnungszeitraum (in Deutschland ein Quartal) vorgeschrieben ist, ansonsten würde der behandelnde Arzt die Zulassung für diese Therapie verlieren, da durch die "Verwässerung" der Fallzahl eine Qualitätsminderung zu erwarten ist.

Was also möchte die SPD? Die Quadratur des Kreises i.Sinne eines sehr durchsichtigen Populismus?