Vorsorge Pur

Die vorgeschriebene Minimalvorsorge

Eine Möglichkeit die Kassengebühr von €10 im Rahmen der Vorsorge zu sparen.
    
Seit 01.01.2004 gilt für alle Kassenversicherten leider die Entrichtung einer Kassengebühr, wenn nicht gewisse Ausnahmen greifen (Befreiung, Hausarztmodelle, etc.) oder Sie mit einer Überweisung zu uns kommen. Eine Ausnahme ist der Besuch zum Zweck der gesetztlichen Krebsvorsorge, welche einmal im Jahr durchgeführt wird. Diese Vorsorge ist typischerweise sehr schmal gehalten, alle gewohnten weiteren Untersuchungen sind darin nicht enthalten. Falls ergänzende Untersuchungen notwendig sind, werden Sie nach der Untersuchung gebeten werden, die Kassengebühr zu entrichten. Gleiches gilt auch, wenn sie im Rahmen des Besuches Rezepte benötigen oder eine Beratung außerhalb des Themenkreises Krebsvorsorge benötigen.
Verzichten dürfen Sie dann auch auf die vielleicht gewohnte zweite Untersuchung im gleichen Jahr. Diese wird nicht mehr angeboten.    
Die zweite Ausnahme stellt die Schwangerenvorsorge dar. Prinzipiell ist  diese von der Entrichtung der Kassengebühr befreit. Damit wird unser Leistungssprektrum jedoch erheblich begrenzt. Es ist damit definitiv nicht mehr möglich einen Großteil der bisher gewohnten Vorsorgeleistungen durchzuführen.        
Für weitergehende Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.