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Anmerkung:
Die
Einwilligung der Schwangeren nach Aufklärung ist eine unverzichtbare
Voraussetzung für jede Maßnahme der pränatalen Diagnostik.
2.3 Beratung nach pränataler Diagnostik
Die
ausführliche Beratung der Schwangeren nach pränataler Diagnose einer
Erkrankung oder Entwicklungsstörung des Kindes beinhaltet Informationen
über die
- Bedeutung des Befundes,
- Ursache, Art und Prognose der Erkrankung oder Entwicklungsstörung des Kindes,
- mögliche Komplikationen,
- prä- und postnatale Therapie- und Förderungsmöglichkeiten,
- Konsequenzen für die Geburtsleitung (Modus, Zeit und Ort),
- Alternativen: Fortführung oder Abbruch der Schwangerschaft,
- Kontaktmöglichkeiten zu gleichartig Betroffenen und Selbsthilfegruppen und
- Möglichkeiten der Inanspruchnahme medizinischer und sozialer Hilfe.
Anmerkung:
Die
Mitteilung eines pathologischen Befundes an die Schwangere hat durch
den behandelnden und/oder beratenden Arzt zu erfolgen.
2.3.1 Bei Entscheidung zur Fortführung der Schwangerschaft
über
- Behandlungsmöglichkeiten, gegebenenfalls intrauterine Therapie,
- nichtinvasive medikamentöse Behandlung des Kindes über die Schwangere,
- invasive medikamentöse Behandlung des Kindes,
- operative Maßnahmen.
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