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2.3.2 Bei Entscheidung zum Abbruch der Schwangerschaft
über
- die
Möglichkeiten der Durchführung des Abbruchs unter den gegebenen
medizinischen und juristischen Rahmenbedingungen,
- den Umgang mit dem toten Kind (zum Beispiel Beerdigung),
- die
Möglichkeiten einer eventuell erforderlichen psychotherapeutischen
Nachsorge, gegebenenfalls unter Hinzuziehung von Selbsthilfegruppen
sowie deren Vermittlung.
Anmerkung:
Die
Entscheidung der Schwangeren sowie die erhobenen Befunde und die
Aufklärungsinhalte hierzu sind in jedem Falle zu dokumentieren.
3. Umfang der pränatalen Diagnostik
Die pränatale Diagnostik enthält folgende Elemente:
3.1
Frühzeitige, anamnestische und diagnostische Erfassung von
Risikofaktoren für Entwicklungsstörungen des Kindes
- aus
der Eigenanamnese der Schwangeren: zum Beispiel Diabetes mellitus,
zerebrale Anfallsleiden und Autoimmunerkrankungen,
- aus der
Familien- und Schwangerschaftsanamnese: Fehl- und Totgeburten,
angeborene Anomalien, genetisch bedingte oder familiär gehäuft
aufgetretene Erkrankungen,
- gegebenenfalls ethnische Herkunft; Verwandtenehe,
- Exposition
gegenüber mutagenen, teratogenen und fetotoxischen Agenzien (auch
Infektionen), prä-, peri- und postkonzeptionell,
- Einnahme oder Mißbrauch von Medikamenten, Genußmitteln und Drogen.
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