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Mutterschaftsrichtlinien
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2.3.2 Bei Entscheidung zum Abbruch der Schwangerschaft

über

  • die Möglichkeiten der Durchführung des Abbruchs unter den gegebenen medizinischen und juristischen Rahmenbedingungen,
  • den Umgang mit dem toten Kind (zum Beispiel Beerdigung),
  • die Möglichkeiten einer eventuell erforderlichen psychotherapeutischen Nachsorge, gegebenenfalls unter Hinzuziehung von Selbsthilfegruppen sowie deren Vermittlung.

Anmerkung:

Die Entscheidung der Schwangeren sowie die erhobenen Befunde und die Aufklärungsinhalte hierzu sind in jedem Falle zu dokumentieren.

3. Umfang der pränatalen Diagnostik

Die pränatale Diagnostik enthält folgende Elemente:

3.1 Frühzeitige, anamnestische und diagnostische Erfassung von Risikofaktoren für Entwicklungsstörungen des Kindes

  • aus der Eigenanamnese der Schwangeren: zum Beispiel Diabetes mellitus, zerebrale Anfallsleiden und Autoimmunerkrankungen,
  • aus der Familien- und Schwangerschaftsanamnese: Fehl- und Totgeburten, angeborene Anomalien, genetisch bedingte oder familiär gehäuft aufgetretene Erkrankungen,
  • gegebenenfalls ethnische Herkunft; Verwandtenehe,
  • Exposition gegenüber mutagenen, teratogenen und fetotoxischen Agenzien (auch Infektionen), prä-, peri- und postkonzeptionell,
  • Einnahme oder Mißbrauch von Medikamenten, Genußmitteln und Drogen.


 
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