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Mutterschaftsrichtlinien
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Anmerkung:

In einigen Bevölkerungsgruppen treten Genmutationen häufiger auf (zum Beispiel aus Mittelmeerländern: ß-Thalassämie). In diesen Fällen ist eine genetische Beratung zu empfehlen.

3.2 Risiko-Ermittlung

3.2.1 Maßnahmen zur Risiko-Ermittlung

  • Untersuchung gemäß den Mutterschafts-Richtlinien,
  • Prüfung bestimmter altersabhängiger genetischer Risiken durch Bestimmung von Serummarkern und gezielte Ultraschalluntersuchungen,
  • bei Anhaltspunkten für ein genetisch bedingtes Risiko Nutzung der Möglichkeiten einer humangenetischen Beratung und Diagnostik einschließlich einer Heterozygotentestung bei häufigen Genmutationen,
  • bei Anhaltspunkten für teratogene Risiken Konsultation sachkundiger Institutionen:
    Frauenarzt (mit Schwerpunkt spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin),
    Kinderarzt (mit Schwerpunkten spezielle pädiatrische Intensivmedizin und/ oder Neonatologie),
    Humangenetiker, Pharmakologen, Toxikologen, Spezialisten für Strahlenschutz,
    Arzneimittel-Informationszentrale, Giftzentrale, Pharmazeutische Hersteller,
  • bei Verdacht auf teratogen oder fetotoxisch wirkende Infektionserreger:
    Mikrobiologen, Humangenetiker.


 
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