Die Mutterschaftsrichtlinien,
an die sich jeder betreuender Frauenarzt hält, sehen eine Reihe von
Leistungen vor, die wir Ihnen selbstverständlich alle in unserer Praxis
bieten. Dazu gehören:
Bltutgruppen, Rhesusfaktor- und Antikörperbestimmungen
Hepatitis B Diagnostik ab der 32. Schwangerschaftswoche
Während der gesamten Schwangerschaft sind 3 Basisultraschalluntersuchungen vorgesehen. Weitere Ultraschalluntersuchungen sind nicht Leistungsbestandteil der gestzlichen Krankenkassen im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge.
Bei
krankhaften Befunden können weitere Ultraschalluntersuchungen und z.B.
eine Doppleruntersuchung (Durchblutungsdiagnostik) notwendig werden.
Zur weiteren vorgeburtlichen Diagnostik (Pränataldiagnostik) nach den
Richtlinien muss bei Schwangeren, die 35 Jahre und älter bei der
Entbindung sein werden, eine Amniocentese angesprochen werden. Diese
wird auch bei bekannten Erberkrankungen und auffälligen
Ultraschallbefunden als Kassenleistung angeboten.
Wir möchten Ihnen weitere Untersuchungsmöglichkeiten aber nicht
vorenthalten und bieten Ihnen diese Zusatzdiagnostiik als selbst zu
tragende Leistung an.