Die Mutterschaftsrichtlinien, an die sich jeder betreuender Frauenarzt
hält, sehen eine Reihe von Leistungen vor, die wir Ihnen
selbstverständlich alle in unserer Praxis bieten.
Dazu gehören:
- Blutgruppen, Rhesusfaktor- und Antikörperbestimmungen
- Rötelntiter
- Luesdiagnostik (
Syphillis)
HIV - Testung ( AIDS) - Auf Wunsch
- Chlamydienabstrich aus dem
Gebärmutterhals
- Hepatitis B Diagnostik ab
der 32. Schwangerschaftswoche
Bei krankhaften Befunden können weitere Ultraschalluntersuchungen und
Doppleruntersuchungen (Durchblutungsdiagnostik) notwendig werden.
Während der gesamten Schwangerschaft sind 3
Basisultraschalluntersuchungen vorgesehen. Weitere
Ultraschalluntersuchungen sind nicht Leistungsbestandteil der
gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge.
Zur weiteren vorgeburtlichen Diagnostik (Pränataldiagnostik) nach den
Richtlinien muss bei Schwangeren, die 35 Jahre und älter bei der
Entbindung sein werden, ein Amniocentese angesprochen werden. Diese
wird auch bei bekannten Erberkrankungen und auffälligen
Ultraschallbefunden als Kassenleistung angeboten.
Wir möchten Ihnen weitere Untersuchungsmöglichkeiten aber nicht
vorenthalten und bieten Ihnen diese Zusatzdiagnostiik als selbst zu
tragende Leistung an.
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Die Mutterschaftsrichtlinien
sehen eine Reihe von vorsorglichen Maßnahmen in der normalen oder in
der Risikosschwangerschaft vor. Der Umfang entspricht nicht immer den
Vorstellungen einer unfassenden Betreuung.
Wir bieten
Ihnen einige zusätzliche Untersuchungen in der Schwangerschaft an,
welche wir für medizinisch sinnvoll halten oder aus unserer Erfahrung
heraus von den Patientinnen gewünscht werden. Diese Leistungen werden
gerne als Individuelle Gesundheitsleistungen ( IGEL) bezeichnet. Dazu gehören z.B.:
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